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Teilnahmebedingungen:

Anmeldung:

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anmeldungen werden gemäß ihrem Eingang über das Anmeldemodul auf der Seite www.zukunft-trockenbau.de berücksichtigt.

Die Anmeldung ist möglich ab dem März 2022.

Anmeldeschluss ist der 29. August 2022.

Die Teilnahmegebühr, die Kosten für das Dinner sowie alle Kosten für gebuchte Zusatzleistungen sind nach Erhalt der Rechnung und der Anmeldebestätigung ohne Abzug fällig.

Stornierungen:

Eine Absage kann nur schriftlich per Fax oder per E-Mail erfolgen (Kontakt folgt).

Bei einer Absage bis zum 29. August 2022 werden wir eine Stornogebühr in Höhe von 80 % auf die Teilnehmergebühr sowie alle gebuchten Zusatzleistungen wie z.B. Kongressdinner und/oder Begleitprogramm berechnen. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich des Stornobetrages zurückerstattet.

 Bei einer Absage nach dem 29. August 2022 werden wir eine Stornogebühr von 100 % auf die Teilnehmergebühr sowie alle gebuchten Zusatzleistungen wie z.B. Kongressdinner und/oder Begleitprogramm berechnen.

Es kann jederzeit eine andere Person, als Teilnehmer gemeldet werden.

 

Programmänderungen / Absage des Veranstalters:

Programmänderungen aus dringendem Anlass oder die (kurzfristige) Absage der  Veranstaltung behalten sich die Veranstalter vor. Im Fall der Absage der Veranstaltung werden gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

Haftung
Die Veranstalter haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalter beruht.

Ferner haften die Veranstalter  für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen kann. In diesem Fall haften die Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Veranstalter haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Soweit die Haftung der Veranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter.

Ticketdetails:

In der Teilnahmegebühr enthalten sind der Besuch des Forums, der Ausstellung, die Getränke, Snacks in der Ausstellerfläche, sowie der Mittagsimbiss. Das Dinner und das Begleitprogramm sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen &
den Datenschutzhinweis FORUM 2022 gelesen haben und diese akzeptieren.

 Gerichtsstand ist Berlin, soweit dies rechtlich möglich ist.

Berlin, 1. Oktober 2021

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Teilnahmebedingungen für Aussteller:

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für die Teilnahme

an „Zukunft Trockenbau Ausbau DAS FORUM 2022“

 1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Veranstaltung

„Zukunft Trockenbau Ausbau DAS FORUM 2022“
(nachfolgend „FORUM 2022“ genannt)

durch gewerbliche Messebauer bzw. Standinhaber (nachfolgend „Aussteller“ genannt).

2. Haftung/Versicherung
2.1 Die Teilnahme der Aussteller an dem FORUM 2022 erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern eine Haftung sich nicht aus zwingenden rechtlichen Vorschriften ergibt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Handlungen oder Unterlassungen Dritter.

2.2 Es besteht kein Versicherungsschutz durch den Veranstalter.

3.Sicherheit und Ordnung/Betriebsordnung
Den Weisungen des Veranstalters zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Veranstaltungsräumlichkeiten ist jederzeit Folge zu leisten. Der Aussteller gewährleistet, dass er und seine Erfüllungsgehilfen während des Auf- und Abbaus seines Messestandes sowie während der gesamten Veranstaltung innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten die erforderlichen und notwendigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit befolgen.

4. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
4.1 Für das Geschäftsverhältnis ist das deutsche Recht maßgebend.
4.2 Gerichtsstand ist Berlin. Der Veranstalter ist berechtigt, den Aussteller nach seiner Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

5. Erhebung von Daten/Ton-Bild-Filmaufnahmen
5.1 Der Aussteller und alle dazugehörigen Erfüllungsgehilfen sind damit einverstanden, dass der Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen personenbezogene Daten in seinen Datenverarbeitungsanlagen erfasst, speichert und verarbeitet. Dies umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an die Teilnehmer der Veranstaltung „DAS FORUM 2022 – Zukunft Trockenbau Ausbau“ in Form einer Teilnehmerliste.
5.2. Der Aussteller und alle dazugehörigen Erfüllungsgehilfen sind damit einverstanden, dass sie im Rahmen der Veranstaltung in Bild und/oder Wort aufgenommen und die Aufzeichnungen ihrer Personen, ohne Anspruch auf Vergütung, auf Internetseiten und/oder Zeitschriften des Veranstalters und Dritten veröffentlicht werden.
5.3 Ebenso akzeptieren Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie im Rahmen der Veranstaltung nach EU-DSGVO Art.6 f und §22 KUG in Bild und/ oder Wort aufgenommen werden. Zweckbestimmung der Aufnahmen: Dokumentation für die BIG-Webseiten und Verbandsveröffentlichungen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte vor Veranstaltungsbeginn einen Hinweis und wir werden unsere Techniker/Fotografen, die einem Dienstleistungs- oder Angestelltenverhältnis unterstehen, entsprechend instruieren.

6. Schlussbestimmungen
Abmachungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen abweichen, müssen von dem Veranstalter schriftlich bestätigt werden, andernfalls sind sie ungültig.

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